Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat Form: Schriftliches Verfahren
Artikel 64a der Bundesverfassung gibt dem Bund den Auftrag, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen, die Kompetenz, die Weiterbildung zu fördern, und die Aufgabe, auf Gesetzesstufe Bereiche und Kriterien festzulegen. Der Vorentwurf zu einem Weiterbildungsgesetz löst diesen Auftrag ein.
Frist: 13.04.2012 |
Vorlage
Bericht
Begleitschreiben 2
Begleitschreiben 1
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